Bürokratierückbau nimmt Fahrt auf – Entlastungen müssen jetzt im Betriebsalltag ankommen

MIT Heilbronn zum zweiten Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT)Heilbronn bewertet das vom Bundeskabinett beschlossene zweite Entlastungspaket als weiteren wichtigen Schritt zu einem einfacheren und leistungsfähigeren Staat.

Die neuen Maßnahmen sollen Bürger, Unternehmen und Verwaltung jährlich um rund 600 Millionen Euro entlasten. Seit dem ersten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung Vorhaben mit einer jährlichen Entlastungswirkung von insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro beschlossen oder auf den Weg gebracht. Damit zeigt sie, dass sie beim Bürokratierückbau handlungsfähig ist und den eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzt.

Die Vorsitzende Christiane Paroch des Kreisverbandes der MIT Heilbronn erklärt dazu: „Bürokratie ist eine unsichtbare Zusatzsteuer. Sie kostet mittelständische Betriebe Geld und bindet Arbeitszeit, die für Kunden, Ausbildung, Innovationen und Investitionen fehlt. Deshalb zählt jede konkrete Vereinfachung. Entscheidend ist, dass die Entlastungen schnell Gesetz werden und im betrieblichen Alltag tatsächlich ankommen.“

Das Paket enthält zahlreiche konkrete Erleichterungen für Unternehmen. Im Strahlenschutz sollen weniger Unterlagen eingereicht und Schriftformerfordernisse abgeschafft werden. Die Arbeitsverwaltung wird stärker digitalisiert und automatisiert. Genossenschaften sollen schneller gegründet und einfacher verwaltet werden können. Zudem wird die berufliche Fortbildung erleichtert, indem Arbeitgeberleistungen nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag der Aufstiegsfortbildungsförderung angerechnet werden.

Das zweite Entlastungskabinett knüpft an weitere bereits beschlossene Vorhaben an. Besonders wichtig für den Mittelstand sind die Rückführung des Energieeffizienzgesetzes auf das europarechtlich erforderliche Maß, weniger starre Pflichten zur Beauftragung im Arbeitsschutz sowie schnellere und mehr digitale Verwaltungsverfahren. Die Reform des Energieeffizienzgesetzes wird die Wirtschaft jährlich um rund 760 Millionen Euro und einmalig um rund drei Milliarden Euro entlasten. Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung hilft Betrieben zudem, berechtigte Forderungen schneller und mit weniger formellem Aufwand durchzusetzen.

Der Kabinettsbeschluss stellt zugleich die Weichen für weitere strukturelle Reformen. Mit einem Berichtsentlastungsgesetz soll künftig der Staat begründen müssen, warum eine Berichtspflicht weiter erforderlich ist. Neue Berichtspflichten sollen grundsätzlich vermieden und binnen zwölf Monaten mindestens jede vierte nationale Dokumentationspflicht abgeschafft werden. Auch die Genehmigungsfiktion soll zum Regelfall werden. Für die geplante Vereinfachung der DGUV-Prüfpflichten bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sieht die Bundesregierung ein Entlastungspotenzial von rund 720 Millionen Euro jährlich.

Christiane Paroch bekräftigt: „Die Richtung stimmt. Angesichts der hohen Bürokratielasten kann das Paket aber nur ein weiterer Schritt sein. Der Maßstab ist nicht die Zahl neuer Beschlüsse, sondern die spürbare Entlastung im Betrieb. Weniger Formulare, schnellere Genehmigungen und mehr Vertrauen in unternehmerische Verantwortung schaffen Freiräume für Investitionen, Beschäftigung und Wachstum. Bürokratierückbau muss deshalb dauerhaft Chefsache bleiben. Bestehende Pflichten müssen systematisch überprüft, nationale Sonderwege beendet und neue Belastungen von Anfang an verhindert werden. Diesen Kurs muss die Bundesregierung jetzt mit Tempo fortsetzen.“