CDU-Kreisvorsitzender Lasotta: „Neuregelung der Erbschaftssteuer muss dem Mittelstand Rechnung tragen“
Der CDU-Kreisverband Heilbronn spricht sich für eine mittelstandsfreundliche Regelung bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer durch die Bundesgesetzgebung aus, erklärte der Vorsitzende Dr. Bernhard Lasotta MdL.
Dabei begrüßte er ausdrücklich den Entschließungsantrag CDU und FDP zum Nachtragshaushalt im Landtag, der durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Lasotta erklärte: „Die Sorgen der mittelständischen Unternehmer müssen ernst genommen werden. Derzeit findet die Besonderheit der baden-württembergischen Unternehmenskultur mit einem hohen Anteil an starken familiengeführten mittelständischen Unternehmen in der politischen Diskussion zu wenig Beachtung. Dabei sind genau diese Unternehmen das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft und somit unabdingbar für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Bundeslandes. Tausende von Arbeits- und Ausbildungsplätzen müssen durch eine gesichert werden, indem die Neuregelungen der Erbschaftssteuer nicht das Vermögen der Unternehmen angreifen.“
Weiter erklärt er, dass auch bei den Unternehmen im Kreisverband Heilbronn besonders die Grenze von 20 Millionen Euro Betriebsvermögen als problematisch angesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 17.12.2014, das die Ursache für die Diskussion um die Neuordnung der Erbschaftssteuer gesetzt hatte, das System der Verschonung von Betriebsvermögen im Erbfall als grundsätzlich verfassungsgemäß anerkannt. In der Entscheidung wurde auch betont, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich ein legitimer Sachgrund sei, Betriebe teilweise oder ganz von der Steuer zu befreien. Jedoch seien Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsfreihat zu vereinbaren.
„Diese geforderte Änderung des Erbschaftssteuergesetzes wird seitens der CDU nicht in Frage gestellt“, so Lasotta. „Jedoch fordern wir von der Bundestagsfraktion und dem Bundesfinanzministerium, den Besonderheiten der mittelständischen Wirtschaft, die ein Schlüsselmerkmal von Baden-Württemberg sind, besonders Rechnung zu tragen.“
„Eine echte Verbesserung würde dabei die seitens der CDU-Landtagsfraktion geforderte Anhebung der erwerberbezogenen Grenze von den seitens des Bundesfinanzministeriums geforderten 20 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro darstellen“, betonte Lasotta.
Medieninformation:
In der Anlage finden Sie den Entschließungsantrag der Oppositionsfraktionen Drs. 15/6688
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